ACTA: Gefährdet das Anti-Piraterie-Abkommen die Informationsgesellschaft?

Darum geht die Debatte


Seit 2008 verhandeln die USA, Kanada, die EU, die Schweiz, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate unter Ausschluss der Öffentlichkeit, der Parlamente und der Schwellen- und Entwicklungsländer über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), ein Abkommen, das das sogenannte «geistige Eigentum» noch stärker schützen soll. Durch die hohe Geheimhaltungsstufe sind bisher nur wenige Informationen vorhanden (siehe z.B: http://www.netzpolitik.org/2009/neue-details-rund-um-acta/). Bürgerrechtler und Netzaktivisten befürchten einschneidende Konsequenzen für die Informationsgesellschaft.

Debatte http://acta.politnetz.ch
Geschrieben 11. Dezember 13:57, David H - Piraten
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Weiterlesen: http://www.woz.ch/artikel/2010/nr25/wirtschaft/19471.html
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Nur weil mir mein Spruch so gut gefällt ... :-)
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Der Aufruf der Piratenpartei Schweiz zum Protest gegen ACTA am 28. Juni in Luzern.
Politnetz Team - Administrator 17. Juni 2010 Verstoss melden
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Kommunikation und Information ist ein Menschenrecht. Ein Internetzugang ist heute dazu unabdingbar. Wenn aber ACTA wirklich, wie es Gerüchte besagen, den Leuten den Anschluss kappen will, dann ist das ein Verstoss gegen die fundamentalen Menschenrechte.

Jeder Mensch hat das Recht auf einen Internetanschluss und niemand, auch kein Gericht, kann und darf jemals dieses Recht beschränken!
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Die Art und Weise, wie ACTA ausgehandelt wird, ist eines demokratischen Staates unwürdig. ACTA ist daher nur schon deswegen aud Prinzip abzulehnen. Gerade bei internationalen Abkommen, die massive Eingriffe in unser Leben haben können, ist totale Transparenz erforderlich.

Wir wollen den gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger!
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Gesetze sollen auch im Internet gelten. Überall wo Gesetzte vorhanden sind, da muss die Einhaltung auch überwacht werden. Sonst machen Gesetze keinen Sinn.

Nehmen wir das Beispiel Kinderpornografie: Hier muss, so meine Meinung, eine Website mit verbotenem Inhalt von einem Provider gesperrt werden. Für mich muss man hier jedoch zwischen einer aktiven- und passiven Verbreitung unterscheiden. Wegen einem Email mit Kinderpornografischem Inhalt über den Server Bluewin, da darf sicherlich nicht die Swisscom zur Verantwortung gezogen werden. Wenn jemand jedoch eine Website betreibt, die genau diese Absicht jedoch verfolgt, dann soll diese von den Providern vom Netz genommen werden.

Nun gilt es sicherlich die Grenzen (was ist nun verboten, was nicht) international zu vereinheitlichen und klar zu definieren. Erst dann lässt sich sowas überhaupt durchsetzen.

Filesharing ist als solches ja nicht verboten. Handelt es sich jedoch um Files mit einem Urheberrecht (beispielsw. Musik), dann logischerweise schon.

Ein Gesetz wie dieses, das hat auch umgesetzt zu werden. Wenn dieses Gesetz nicht allen Leuten gefällt, so soll jedoch die Möglichkeit bestehen, es mittels einer Volksinitiative (analog dem Schweizer Recht) angepasst zu werden.
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Erstens: Es geht hier überhaupt nicht um Kinderporno. Natürlich muss der vom Netz genommen werden. Und das könnte er auch, wenn man wollte.

Zweitens: Wenn auf dem Pausenplatz Musik getauscht wird, ruft deswegen auch niemand nach einer Überwachung aller Pausenplätze. In Briefen kann auch urheberrechlich geschütztes Material (und ja, auch Kinderpornographie) verschickt werden. Trotzdem gibt es das Briefgeheimnis.

Der Schnüffelstaat muss Grenzen haben. Bürgerrechte müssen auch im Internet gelten. Nur weil im Internet Überwachung und Rasterfahndung einfacher ist, heisst das nicht, dass man das auch tun soll.

Wenn Provider jede Datei, die auf ihren Server uploaded wird, zuerst prüfen müssten, ob sie gegen irgend ein Recht verstösst, wäre dies das Ende des Internets.
David H - Piraten 11. Dezember 2009 Verstoss melden
@David:

Ich gebe Dir recht: Ich habe selber auch Websites und es ist einfach nur mühsam. Aber das kommt davon, dass wir keine korrekte Regeln haben. Es ist so etwas von undurchsichtig, was heute eigentlich erlaubt ist und was nicht.

Wir müssen jetzt hier einfach mal die Relationen sehen. Wenn eine Person zu tausenden USD verurteilt wird, weil er 20 Songs geshared hat, dann ist das absoluter Blödsinn. Wenn jemand verurteilt wird, weil er einen Ferienfilm mit Musik austattet, dann ist das von mir ausgesehen auch nicht notwendig.

Wenn ich aber eine Website betreibe und dort drauf aktiv das Sharing mit Musik fördere, das ganze noch Pirate-Bay nenne und das noch Bewerbe, dann ist das nun mal einfach illegal.

Soll nun einfach hier das Gesetz ausgehebelt werden und "nur weil es das Internet ist" halt mal ein Auge zugedrückt werden? Brenne ich 1000 CDs und verkaufe diese, dann mache ich mich auch strafbar!

Wie ich geschrieben habe: Es müssen klare Grenzen definiert werden. Mir ist auch klar, dass dies enorm schwierig ist. Aber: Grenzen müssen auch im Internet sein, ich bleibe dabei!
Daniel Wyss - CVP Stadt Bern Vizepräsident, CVP 11. Dezember 2009 Verstoss melden
Pirate Bay war nur ein Tracker, eine Suchmaschine. Und es gibt heute viele Musik unter Creative-Commons-Lizenzen, die getauscht werden darf. BitTorrent ist nur eine effiziente Verteiltechnologie, die genauso auch für legale Anwendungen eingesetzt wird.

Vor allem aber: Pirate Bay ist schon längst passé. Die Technologie ist den Gesetzen ständig voraus. Ohne ganz massive, völlig unverhältnismässige Eingriffe à la chinoise wird man das Teilen (nicht Verkaufen!) von Dateien mit repressiven Massnahmen nie in den Griff bekommen.

Darum muss die Übung hier abgebrochen werden und über ein zeitgemässes Urheberrecht diskutiert werden. Wir müssen einsehen, dass die Technologie und die Grundrechte dem Urheberrecht Grenzen setzt – umgekehrt geht es nicht.
David H - Piraten 11. Dezember 2009 Verstoss melden
Nach deiner Logik, Daniel, müsste man aber auch Google - um nur das bekannteste Beispiel zu nennen - verbieten. Google verweist auf urheberrechtlich geschützes Material, so auch The Pirate Bay. TPB ist bloss eine Suchmaschine, wie dies David korrekt schrieb.

Annahme: Eine Website verwendet zu Unrecht ein Bild (Bild.jpg), welches eigentlich urheberrechtlich geschützt wäre. Mittels Google-Suche finde ich nun Bild.jpg. Ich klicke rechte Maustaste, Speichern. Voilà. Der gleiche Vorgang wie bei The Pirate Bay. Soll man deswegen den Dienst Google sperren?
Seb B - Piraten 12. Dezember 2009 Verstoss melden
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Anstatt das Postgeheimnis auf die Internetkommunikation auszuweiten, will die Content-Industrie eine Überwachung des Internets. Sie will die Internetdienstanbieter (also quasi den Pöstler) zur Verantwortung ziehen für die übermittelten Daten. Statt der Etablierung eines Grundrechts auf Netzzugang will sie bei Urheberrechtsverstössen den Internetzugang kappen (Three-Strikes-Modell).
Die Gesellschaft hat aber ein grosses Interesse an einem Internet ohne Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Möglichkeit, Wissen und Kultur mit der ganzen Welt zu teilen, eröffnet ungeahnte Chancen für Demokratie und Entwicklung. Diese Errungenschaften im Ansatz gleich wieder zunichte zu machen, kann nicht im Sinne der Bürger der Schweiz und der Welt sein.
Das höchst intransparente Verfahren zeigt, dass man Angst hat vor einer Debatte. Dieser Vorgang muss gestoppt werden!
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Daten im Internet zu teilen, ist ein Akt der Aufklärung und Demokratie, kein Vergehen. Eine Erwiderung des Chaos Computer Clubs auf Sandro Gayckens Text zum Filesharing:

Ab wann ist ein sozialer, technischer oder kultureller Wandel so tief in der Gesellschaft verwurzelt, dass man von einem Prinzipienwechsel sprechen muss? Inwieweit kann sich Recht und Gesetzgebung von den Alltagsrealitäten der Bürger entfernen, bis der offensichtliche Widerspruch eine politische Kraft wird, die sich politisch entlädt?

Das Geheimnis um ACTA selbst wurde ironischerweise durch die Kraft des Peer-to-Peer-Internets gelüftet: auf einer kooperativen Webseite für geleakte Dokumente und dann per P2P-Nachrichtenübermittlung durch Blogs. Dieses Beispiel illustriert, wie das alte Modell der zentralisierten Verteilung, Repression und Geheimhaltung mit dem neuen Modell von Offenheit, Dezentralisierung und Einbindung der Bürger kollidiert. Die Ziele der Filesharer decken sich mit anderen NGOs von der Korruptionsbekämpfung bis zum Umweltschutz: Transparenz und Sonnenlicht helfen am besten. Und Dezentralisierung auch.

Die Frage, wer den Lebensraum Internet tatsächlich regiert und ob er eine Verwertungsplattform für Mainstream-Inhalte mit staatlichen Blümchenwiesengärtnern wird oder ein bunter, distributionsoffener, digitaler Lebensraum bleibt, hat Menschen in seit Jahren nicht mehr gesehenen Massen auf die Straßen und in die politische Betätigung getrieben. Die gesellschaftliche Debatte wird sich daher in Zukunft an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren, nicht an den Gewinninteressen einer überkommenen Industrie, die mittlerweile die kulturelle Entwicklung mehr bremst als fördert. Angesichts der Umbrüche in den Denk- und Verteilmodellen ist es wichtig, sich nicht von Oberflächlichkeiten ablenken und vereinnahmen zu lassen, sondern konstruktiv über die Zukunft nachzudenken. Zurückblicken und krampfhafte Versuche, alles wieder wie früher werden zu lassen, haben noch nie funktioniert. Wenn ein Sturm kommt, kann man einen Bunker bauen oder Windmühlen. Wir plädieren für die Windmühlen.

Der aktuelle Konsens drückt sich in millionenfachem täglichen Filesharen aus. Er ist längst ein anderer, als er – nicht ganz uneigennützig – in vielen Medien dargestellt und von Industrie und Politik gebetsmühlenartig wiederholt wird. Die Anzahl derer, die laut Angaben der Musikindustrie im Netz Daten tauschen, stellt längst die der Stimmen für die Regierungskoalition bei der letzten Bundestagswahl in den Schatten. Filesharing genießt so gesehen mehr Unterstützung in der Bevölkerung als unsere Regierung. Diesen Widerspruch kann man nicht durch bloße Rhetorik auflösen.

Die Leute stimmen mit den Füßen ab. Dem kann man mit dem Bau einer Mauer begegnen, doch am Ende muss die digitale Reisefreiheit gewinnen. Ob und wie man diese Reisen besteuern will, ist eine gesellschaftspolitische Frage, bei deren Beantwortung die Urheberrechtsindustrie die Rolle des verkalkten Politbüros innehat, das strukturell nicht zu zukunftsweisenden Antworten fähig ist.

Die Diskussion um das Filesharing in den Medien ist von aggressiven Kampfbegriffen einer Industrie geprägt, deren Rolle als Intermediär und Distributor im Zeitalter des Internets in großen Teilen überflüssig wurde. Die Begriffe des “geistigen Eigentums” und des “Raubkopierers” offenbaren, wie ideologisiert die Diskussion angegangen wird – von einer gewalttätigen Raubhandlung kann bei einer digitalen Vervielfältigung nicht die Rede sein.

Die Urheberrechtsgesetze orientieren sich momentan nicht an den Marktrealitäten oder an dem notwendigen Schutz von Urhebern und anderen an der Schöpfungskette Beteiligten, sondern an den Wünschen einer Wiederverkäufer-Industrie. Einerseits enthält diese Industrie den Künstlern ihre Tantiemen vor und lässt sich andererseits die Verwertungsrechte überschreiben, ohne in der Wertschöpfung eine eigene, über die Finanzierung hinausgehende Leistung zu erbringen. Die Schutzfristen lässt sie immer mal wieder um ein paar Jahre verlängern, wenn das Copyright auf “Mickey Maus” auszulaufen droht.

Die Behauptung, dass eine legale Verwendung des Filesharings nicht nachgewiesen sei, lässt sich schon bei flüchtiger Kenntnis der aktuellen Situation nicht aufrechterhalten. Linux-Distributionen verwenden BitTorrent seit Langem als normales Verteilungsmedium. Der Chaos Computer Club verbreitet, genau wie viele andere NGOs, seit Jahren praktisch seine gesamte Medienproduktion an Vortragsmitschnitten und Podcasts darüber. Sogar staatliche Fernsehsender wie der norwegische NRK distribuieren ihr Programm auf diesem Wege. Eine rein quantitative Argumentation geht hier am Kern der Sache vorbei.

Das Internet löst das Problem der Verbreitung von Inhalten. Über das Internet können Inhalte schneller, billiger und umweltfreundlicher an die Kunden verteilt werden als jemals zuvor. Die größte Effizienz entsteht, wenn die Kunden sich dabei am Weiterverteilen beteiligen, und genau dafür stehen die Begriffe “P2P” und “Filesharing” heute. BitTorrent ist dabei das demokratischste Distributionsmedium überhaupt. Inhalte, die gefragt sind, werden auch automatisch hoch verfügbar. So wird es übrigens auch unmöglich, brisante Inhalte – selbst größeren Umfangs – zu unterdrücken.

Wie der Urheber zu einer Vergütung kommt und wie ein Internetnutzer auch für die frei verfügbaren Werke vergüten kann, ist eine teilweise noch offene Frage. Es mangelt hier nicht grundsätzlich an der Bereitschaft, für künstlerische Werke zu zahlen, sondern an der technischen Möglichkeit, dies auch zu tun. Bequeme Bit-Vertriebe, die ihre Kunden nicht mit archaischem “digitalen Rechtemanagement” gängeln, florieren gerade deswegen.

Verleger oder klassische Intermediäre werden im Internet unmittelbar nach ihrem Bürokratieanteil bewertet, also danach, wie viel Geld tatsächlich bei den Künstlern beziehungsweise den Urhebern landet. Die Künstler wollen ihre Werke an die Menschen verteilen, und die Menschen wollen sie konsumieren oder gar weiterbearbeiten. Wir brauchen Institutionen, die beides ermöglichen und einen Bezahl-Rückkanal haben und die nicht, wie im Moment, die Kommunikation zu verhindern suchen.

Der Einwand, man könnte doch sein Video auch auf eine der üblichen Streaming-Plattformen hoch laden, ist angesichts der immer umfangreicheren Sperrungen und Löschungen von Inhalten auf diesen Plattformen nicht haltbar. Warum sollte man sich der Plattformen auch bedienen, wenn millionenfache dezentrale Distribution jedem zur Verfügung steht, unabhängig von YouTube und ähnlichen zentralen Dienstleistern? Die Evolution der Filesharing-Technologien, seit neuestem mit Hilfe von Magnet-Links und Twitter, machen mittlerweile selbst Tauschbörsen überflüssig.

Durch die Möglichkeit des kostenlosen und autonomen Vertriebs von Kulturgütern über P2P-Netze wird die ehemalige Daseinsberechtigung der Plattenlabels und Filmverleiher hinfällig. Im Netz ist prinzipbedingt jeder gleichzeitig Sender und Empfänger, gleichberechtigt mit allen anderen Teilnehmern. Dadurch ergeben sich neue, bessere Rezeptionsmodelle als das bloße zentralistische Ausstrahlen eines Fernsehprogramms. Statt einer gewaltsamen Beschneidung des Internets und seiner Techniken zum Erhalt der veralteten Geschäftsmodelle, benötigen wir einen neuen Interessensausgleich zwischen Urhebern und Internetnutzern.

Um ihr Überleben zu sichern, haben Musik- und Filmindustrie in Lobbyisten investiert. Deren sichtbarer Erfolg ist die Verschärfung des Urheberrechts und die Verlängerung von Laufzeiten von Monopolansprüchen. Die Gesellschaft hat davon schon lange keinen Nutzen mehr. Das Urheberrecht ist schon allein deshalb seit Jahren reformreif.

Das ist aber nicht der Hauptgrund, sich für die Technik und ihre Potenziale zu interessieren, die P2P-Filesharing bietet. Es ersetzt das alte zentralistische Publikationsmodell durch ein modernes, effizientes, billiges, vor allem aber demokratisches und unzensierbares. Und gerade diese demokratischen Aspekte sind es, in der die Chance liegen, der immer stärker werdenden allumfassenden Überwachung durch Staat und Privatwirtschaft einen ausgleichenden Pol gegenüberzustellen.

Es kann nicht Aufgabe der Gesellschaft sein, unter der Flagge eines vorgeblichen Kulturerhalts gegen eine Zukunftstechnologie vorzugehen. Es bleibt unverständlich, wie man deren politische Signifikanz übersehen kann, zumal sich der Unmut sogar in der Gründung einer neuen Partei niederschlug. Der Akt des Filesharens ist mindestens genauso politisch, wie es der Umweltschutz in den achtziger Jahren war.

Größere politische Umwälzungen sind in der Geschichte oft von technologischen Umwälzungen ausgelöst worden. Wir haben es hier mit dem Aufbrechen des Broadcast-Modells zu tun, was in seiner Brisanz mit der Erfindung des Buchdrucks vergleichbar ist. Gleichzeitig ist es auch eine der größten technischen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte, und letztlich auch ein großer Schritt für die Ideale der Aufklärung.

In einer Zeit, in der Politiker der Internetausdrucker-Generation auch in den demokratischen Staaten mit China-inspirierter Informationskontrolle liebäugeln, wird eine solche Technologie geradezu zur politischen Notwendigkeit. Die Schaffung technischer Infrastrukturen, die Zensur und Informationskontrolle umgehen können und die Kosten der Verteilung von Information eliminieren, ist eine Voraussetzung für echte Meinungsfreiheit. Das ist der Kern des Interesses und des Engagements für Filesharing-Technologien.

Die Darstellung, es sei die Schuld der Filesharer, wenn die darbende und in die Ecke gedrängte Content-Industrie quasi zum Selbstschutz Überwachungs- und Zensurmaßnahmen fordern müsse, mutet geradezu widersinnig an. Implizit schwingt hier die Idee mit, die Netze seien einzig zum zentralisierten Transport urheberrechtlich geschützter Werke bestimmt. Schon eine kurze Güterabwägung zwischen der Verteidigung eines offensichtlich von der Technologieentwicklung überholten Geschäftsmodells und dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit macht klar, wie haltlos diese Ansicht ist.

Die Geheimverhandlungen über das ACTA-Abkommen illustrieren die politische Dimension des Themas. Eine zentrale Forderung ist, “auffällig gewordenen” Filesharern das Internet abzudrehen. Die Leidtragenden werden nicht Kriminelle sein, sondern normale Bürger, die sich unabhängig informieren wollen.
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